24.10.2014 18:09 Uhr

Erste Befragungen im Westenthaler-Prozess

Peter Westenthaler ist als ehemaliger Vorstand der Bundesliga wegen schweren Betrugs und Untreue angeklagt
Peter Westenthaler ist als ehemaliger Vorstand der Bundesliga wegen schweren Betrugs und Untreue angeklagt

Im Untreue- und Betrugsprozess gegen Ex-BZÖ-Obmann Peter Westenthaler sind am Freitag im Wiener Landesgericht die ersten Zeugen vernommen worden. Inhaltlich ging es um die Zeit Westenthalers als Vorstand der Österreichischen Fußball-Bundesliga. In dieser Funktion sollen Westentaler und sein Co-Vorstand Thomas Kornhoff eine dem Nachwuchs zugedachte Förder-Million zweckwidrig verwendet haben.

Hintergrund: Die Bundesliga hatte TV-Gelder an den FC Tirol ausgeschüttet, der zu diesem Zeitpunkt allerdings schon insolvent war. Da es bereits Pfändungsbescheide des Finanzamts Innsbruck gab, wäre die Bundesliga verpflichtet gewesen, die Gelder aus den TV-Rechten der Finanz zu überweisen. Die Republik brachte daher im April 2002 eine Drittschuldnerklage in Höhe von 1,645 Millionen Euro gegen die Bundesliga ein. Als Westenthaler bei der Bundesliga sein Amt antrat, war er bemüht, diese Klage aus der Welt zu schaffen. Laut Anklage sagte er zu, "sich beim Finanzminister (Karl-Heinz Grasser) für eine vergleichsweise Bereinigung auf Basis eines einzuholenden Gutachtens zu verwenden".

In weiterer Folge einigte man sich mit der Finanzprokuratur auf einen Vergleich, in welchem sich die Bundesliga zur Zahlung von 1,2 Millionen Euro verpflichtete. Westenthaler soll in diesem Zusammenhang jedoch dem Aufsichtsrat der Bundesliga "zielgerichtet", wie es in der Anklageschrift heißt, verschwiegen haben, dass dafür eine per Budgetbegleitgesetz beschlossene zweckgebundene Jugendförderung herangezogen wurde, was Westenthaler entschieden bestreitet.

Edlinger und Pucher haben nicht so genau hingesehen

Dazu wurde nun unter anderem der ehemalige Finanzminister Rudolf Edlinger vernommen, der im fraglichen Zeitraum als Präsident des SK Rapid im Bundesliga-Aufsichtsrat saß. Ihm sei es in erster Linie wichtig gewesen, "dass der Fußball a Geld kriegt", sagte Edlinger. In welcher Form der Vergleich der Bundesliga mit der Finanzprokuratur finanziert wurde, wusste der Ex-Finanzminister nicht mehr im Detail: "Für mich war wesentlich, dass das Problem gelöst ist. Und das Problem war, dass die Bundesliga kein Geld gehabt hat."

Ob die Förder-Million zweckgewidmet oder frei verwendbar war, "war mir nicht so wichtig. Für mich war die Frage, ob das Geld eine bestimmte Definition hat oder nicht, nicht die entscheidende", so der Ex-Finanzminister. Er könne sich "nicht erinnern, ob das ein Mascherl gehabt hat", er habe sich auf jeden Fall "sehr gefreut, dass wir das Geld bekommen".

Ähnlich äußerte sich Martin Pucher, Obmann des SV Mattersburg und damals ebenfalls im Aufsichtsrat. Ihm sei es vor allem um den Vergleich gegangen - und nicht, ob dieser mittels einer allenfalls zweckgewidmeten Förder-Zusage finanziert wurde. Er könne sich - obwohl in einem entsprechenden Aufsichtsratsprotokoll davon die Rede ist - nicht an eine Zweckwidmung erinnern. Aber Geld habe "kein Mascherl", gab Pucher zu bedenken. Auf die Frage des Richters, ob eine Finanzierung des Vergleichs mittels der Jugendförderung ihn dazu bewogen hätte, sich einem solchen entgegenzustellen, räumte Pucher ein, ihm wäre das "damals wurscht gewesen".

Vogl kann sich besser erinnern

Demgegenüber hatte zuvor Peter Vogl, Ehrenpräsident der SV Ried und ein weiterer Bundesliga-Aufsichtsrat, erklärt, Westenthaler habe ausdrücklich die freie Verwendbarkeit der Million Euro betont, die dieser nach entsprechendem Lobbying bei Grasser bekommen habe. Westenthaler habe dem Aufsichtsrat berichtet, dass mit der Finanzprokuratur ein außergerichtlicher Vergleich über 1,2 Millionen Euro erfolgen könne, um die gegen die Bundesliga gerichtete Drittschuldnerklage aus der Welt zu schaffen.

Im Zusammenhang damit habe Westenthaler angekündigt, es werde "eine Komplementärzahlung in Höhe von einer Million Euro an die Bundesliga zurückfließen", so Vogl. Es sei in diesem Zusammenhang nie von einer Jugendförderung die Rede gewesen. Er, Vogl, sei "all die Jahre davon ausgegangen, dass das eine Förderung des Finanzministeriums ist". Der Aufsichtsrat habe "hinterfragt, ob die Förderung frei verwendbar ist". Westenthaler habe das "klar" bejaht: "Ich hätte sonst dem Vergleich über 1,2 Millionen Euro sicher nicht zugestimmt." Der Aufsichtsrat sei damit beruhigt worden, meinte Vogl. Für ihn habe es einen "ganz klaren kausalen Zusammenhang" zwischen Vergleich und der Millionen-Förderung gegeben.

Dienstag geht es weiter

Die Million sei jedenfalls nicht - wie Westenthaler beim Prozessauftakt betont hatte - "bei den Vereinen angekommen". Diese hätten "nichts bekommen", betonte Vogl und fügte hinzu: "Wenn tatsächlich eine Jugendförderung von einer Million geflossen wäre aufgrund des Lobbying eines Bundesliga-Vorstands, wäre das publiziert worden". Am kommenden Dienstag wird die Verhandlung mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt.

Mehr dazu:
>> Westenthaler-Prozess hat begonnen

apa

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