31.03.2015 14:32 Uhr

Urteil gegen Dieter Sperger bestätigt

Dieter Sperger wurde verurteilt
Dieter Sperger wurde verurteilt

Das Urteil im Veruntreuungsprozess gegen den ehemaligen FC Lustenau-Präsident Dieter Sperger ist rechtskräftig. Sperger war am 17. März am Landesgericht Feldkirch zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Mittlerweile bestehen zwei weitere Anklagen gegen den ehemaligen Vermögensberater wegen Untreue, eine wird bereits am 22. April verhandelt, die dritte ist noch nicht rechtskräftig.

Sperger habe die zunächst angemeldeten Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung gegen das am 17. März von einem Schöffensenat verhängte Urteil zurückgezogen, bestätigte Gerichtssprecher Norbert Stütler entsprechende Vorarlberger Medienberichte gegenüber der APA. Auch die Staatsanwaltschaft habe keine Rechtsmittel angemeldet.

Am 22. April wird sich der frühere Vermögensberater aber bereits in einem zweiten Schöffenprozess wegen Untreue verantworten müssen. Sperger wird zur Last gelegt, als Vermögensverwalter einer Liechtensteiner Stiftung, die einem Lustenauer Kunden gehörte und in der er selbst im Vorstand saß, mit Bargeldabhebungen um 290.000 Euro geschädigt zu haben, informierte Stütler. Der frühere Lustenau-Präsident will aus dieser Verhandlung straffrei hervorgehen. Bereits vor Erhebung der Anklage habe er sich nach eigenen Angaben mit dem Geschädigten auf Rückzahlungen geeinigt und damit "tätige Reue" geleistet.

Anklage wegen Lizenzbetrugs steht im Raum

Die dritte Anklage gegen Sperger ist noch nicht rechtskräftig. Sie wurde von der Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen der Untreue von insgesamt rund 900.000 Euro eingebracht und umfasst laut Gerichtssprecher drei Tatvorwürfe. Erstens soll Sperger seine eigene Vermögensverwaltungsfirma im Schweizer St. Margrethen mit Veranlagungen auf Kredit um 490.000 Euro geschädigt haben. Der zweite Fall betrifft laut Stütler ein "nicht strategiekonformes Risiko" bei einer Veranlagung, die Sperger getätigt und die einen Schaden von 206.000 Euro verursacht haben soll. 207.000 Euro soll der Angeklagte zudem durch eine falsche Honorarabrechnung unrechtmäßig kassiert haben.

Ob Anklage gegen Sperger in Bezug auf seine Tätigkeit als Präsident des früheren Fußball-Zweitligisten FC Lustenau erhoben wird, ist noch nicht sicher, betonte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Daniel Simma, auf APA-Anfrage. Die Causa werde derzeit überprüft, bis wann mit einem Ergebnis zu rechnen sei, könne er aber noch nicht sagen. Ermittelt wird gegen Sperger wegen des Verdachts der Untreue, des Sozialbetrugs und des Lizenzbetrugs.

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apa

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