03.08.2015 11:00 Uhr

Entscheidung über Betrugsstrafe für Kartnig

Am Mittwoch wird im Grazer Oberlandesgericht über die Höhe der Strafe für Hannes Kartnig im Fall des versuchten Betrugs zum Nachteil des Landes Steiermark entschieden. Der ehemalige Sturm-Präsident wurde dafür im vergangenen Jahr zu vier Jahren und einem Monat unbedingter Haft verurteilt. Nun muss aufgrund einer Berufung über die Strafe neu entschieden werden.

Der ehemalige Vereinsboss hatte versucht, vom Land eine Haftung für einen Kredit zu bekommen, obwohl der SK Sturm längst zahlungsunfähig war, außerdem wurden etliche Rechnungen bei Lieferanten nicht bezahlt. Dafür gab es vier Jahre und ein Monat unbedingte Haft. Dieses Urteil wird nun beim OLG geprüft und bestätigt oder verändert.

Kartnig war auch noch zu sieben Monaten unbedingter Haft wegen Betruges durch manipulierte Eintrittskarten verurteilt worden und hat ebenfalls dagegen berufen, doch darüber gibt es noch keine Entscheidung. Derzeit verbüßt Kartnig 15 Monate Haft wegen Finanzvergehen.

Mehr dazu:
>> Nichtigkeitsbeschwerde Kartnigs abgewiesen

apa

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