28.03.2017 09:50 Uhr

OGH bestätigt Lizenzurteil gegen Klagenfurt

Klagenfurt-Präsident Peter Svetits erlitt mit seinem Verein vor dem OGH eine Niederlage
Klagenfurt-Präsident Peter Svetits erlitt mit seinem Verein vor dem OGH eine Niederlage

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Klage von Austria Klagenfurt gegen die Österreichische Fußball-Bundesliga wegen Aufhebung eines Schiedsspruchs im Zusammenhang mit der Lizenzverweigerung für die Saison 2016/2017 abgewiesen. 

Damit bestätigte der OGH die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens vor dem Ständig Neutralen Schiedsgerichts, der dritten und letzten Instanz innerhalb der Sportgerichtsbarkeit der Bundesliga. "Erstmals in seiner knapp 20-jährigen Geschichte wurde ein Urteil des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts vor dem OGH behandelt. Es bestätigt, dass sich die Sportgerichtsbarkeit der Bundesliga auf höchstem Niveau bewegt", erklärte Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer. "Die Verfahrensordnung des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts wurde von renommierten Universitäts-Professoren entworfen und – wie jede Bestimmung der Bundesliga – von den Klubs beschlossen."

Für künftige Lizenzierungsverfahren wurden vom OGH "auch über den Anlassfall hinaus bedeutsame Aussagen" getroffen, wie es in einer Aussendung der Bundesliga hieß:  

  • Das im Bundesliga-Lizenzierungshandbuch normierte Neuerungsverbot (Anmerkung: Verbot von neuem Vorbringen und neuen Beweismitteln) mit Ablauf der Protestfrist ist auch unter Berücksichtigung einer Monopolstellung der BL unbedenklich, da dieses Neuerungsverbot die Gleichbehandlung der Lizenzwerber und eine zeitgerechte Entscheidung über die Lizenzanträge sicherstellt.

  • Gegenstand des Schiedsspruchs war die Überprüfung der vereinsinternen Entscheidung. Das Ständige Neutrale Schiedsgericht hatte demnach lediglich zu prüfen, ob das Protestkomitee nach einem mangelfreien Verfahren aufgrund der ihm vorliegenden Beweismittel richtig entschieden hatte. Im konkreten Fall ist das Ergebnis dieser Überprüfung (Anmerkung: Bestätigung der Lizenzverweigerung) unbedenklich.

  • Bei Vorliegen entsprechender Indikatoren ist es zulässig, zusätzliche Bonitätsnachweise, wie bspw. eine Absicherung der Sponsorverpflichtung mittels Bankgarantie, vom Lizenzwerber zu verlangen.

"Die von SK Austria Klagenfurt behaupteten Mängel sind nicht zutreffend und das Neuerungsverbot sowie die Möglichkeit der Anforderung zusätzlicher finanzieller Sicherheiten im Lizenzierungsverfahren sind rechtskonform. Damit ist gewährleistet, dass für alle Klubs im Sinne der Gleichbehandlung dieselben Fristen und Regeln gelten", zeigte sich Bundesliga-Vorstand Reinhard Herovits über das Urteil sehr zufrieden.

Austria Klagenfurt hatte trotz des sportlichen Klassenerhalts im vergangenen Sommer den Weg in die drittklassige Regionalliga Mitte antreten müssen und nach dem Durchlauf der Bundesliga-Instanzen im September 2016 Klage beim OGH eingereicht. Präsident Peter Svetits hatte der Bundesliga vorgeworfen, sie hätte für seinen Verein "andere Parameter angewendet [...] nur um uns großen Schaden zuzufügen".

Aktuell sind die Klagenfurter in der Regionalliga nur an 13. Stelle zu finden und damit im Abstiegskampf verwickelt.

Mehr dazu:
>> Klagenfurter Klage gegen Lizenzverweigerung 
>> Austria Klagenfurt bekommt keine Lizenz 

red

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