12.02.2021 20:20 Uhr

So geht es für Thomas Müller weiter

Thomas Müller reiste getrennt vom FC Bayern nach München
Thomas Müller reiste getrennt vom FC Bayern nach München

Thomas Müller ist nach seinem positiven Corona-Test nicht mit der Mannschaft des FC Bayern nach München zurückgereist und wird Katar mit einem separaten Flieger verlassen.

Nach Informationen des deutschen Fußball-Rekordmeisters geht es dem 31-Jährigen gut. Sportvorstand Hasan Salihamidzic kümmert sich um die Rückreise des Mittelfeldakteurs in Doha.

Nach seiner Rückkehr nach Bayern muss sich Müller in Quarantäne begeben. Das sehen die pandemiebedingten Einreisebestimmungen nach Deutschland vor.

Müller kann bei den Bundesligaspielen gegen Arminia Bielefeld und Eintracht Frankfurt in der kommenden Woche nicht mitwirken. Der FC Bayern erklärte, dass er sich mit den zuständigen Behörden über das weitere Vorgehen abgestimmt habe.

Wie läuft die Rückreise des 31-Jährigen aus Doha?

Für den Offensivspieler war ein separater Flieger in die Heimat geplant. Nach Angaben des Auswärtiges Amtes bestehen dann aufgrund der Covid-19-Pandemie Reisebeschränkungen. "Bei der Einreise aus Risikogebieten besteht die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, eine Testpflicht auf das Coronavirus und abhängig von der Regelung des Bundeslandes eine Quarantänepflicht", heißt es weiter. Katar selbst wird vom Robert Koch-Institut seit dem 15. Juni 2020 als Risikogebiet geführt.

Pandemiebedingt gelten allgemein Einreisebestimmungen für Deutschland. Da Müller in Bayern lebt, müssen zudem die konkreten Regelungen im Freistaat beachtet werden. Nach seiner Rückkehr muss er wegen des positiven Corona-Tests erstmal in Quarantäne.

Müllers negativ getestete Bayern-Teamkollegen, die sich an strenge Hygienekonzepte des Fußballs halten, müssen nicht in häusliche Quarantäne. Für sie gilt wie für andere auch eine Ausnahme, wenn sie sich "zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung" in ein Risikogebiet begeben, besagt die Einreise-Quarantäneverordnung. Diese "zwingende Notwendigkeit" ist vom Arbeitgeber zu bescheinigen.

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