06.09.2021 08:02 Uhr

Zorc über Meunier: "Würde ein Schuss Lockerheit guttun"

Thomas Meunier überzeugt beim BVB bislang nicht
Thomas Meunier überzeugt beim BVB bislang nicht

Beim BVB ist Thomas Meunier auch nach mehr als einem Jahr noch nicht zu hundert Prozent angekommen. Zu wechselhaft sind die Leistungen des erfahrenen Rechtsverteidigers, der in der belgischen Nationalmannschaft regelmäßig ein vollkommen anderes Gesicht zeigt. Michael Zorc glaubt dennoch weiter an die Qualitäten des bald 30-Jährigen.

Im Gespräch mit dem "kicker" ließ der Sportdirektor von Borussia Dortmund keinen Zweifel an seiner Wertschätzung für Meunier aufkommen.

"Er hat eine Menge drauf, das hat Thomas hat auch bei der EM wieder gezeigt", betonte Zorc, der den Abwehrspieler im Sommer 2020 von Paris Saint-Germain losgeeist hatte. Seither lief Meunier in 34 Pflichtspielen für den BVB auf und sammelte drei Scorerpunkte (ein Tor, zwei Assists).

In seinem Debütjahr in Westfalen hatte der Routinier jedoch immer wieder mit Schwankungen zu kämpfen. Zorc glaubt die Ursache dafür zu kennen.

"Thomas ist sehr selbstkritisch, manchmal sogar etwas zu sehr. Ihm würde ein Schuss Lockerheit guttun", ließ der 59-Jährige wissen.

BVB will "den richtigen Meunier sehen"

Bei der paneuropäischen EM im vergangenen Sommer hatte Meunier ebenjene Lockerheit überraschend häufig auf den Platz gebracht. Im Nationaltrikot wirkte der Defensivmann befreit, vor allem im Vorwärtsgang mutiger.

Ähnliches erhofft sich Zorc jetzt auch in der Bundesliga. "Wir bauen darauf, dass wir in dieser Spielzeit den richtigen Meunier sehen", erklärte der Funktionär.

Beim jüngsten 3:2-Heimsieg gegen die TSG Hoffenheim hatte der Belgier erstmals wieder 90 Minuten mitgewirkt, dabei allerdings Probleme offenbart. Von sport.de erhielt er die schwache Note 4,5.

Meunier hat in Dortmund bis 2024 unterschrieben. Viele Experten forderten bereits in den Wochen vor dem Deadline Day nach einem neuen Konkurrenten für den dreimaligen französischen Meister. Doch noch hofft man beim BVB auf einen verspäteten Durchbruch des Rechtsverteidigers.

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