16.03.2015 09:00 Uhr

Ende der Abgabefrist für Lizenzanträge

Christian Ebenbauer und Hans Rinner warten auf die Lizenzanträge
Christian Ebenbauer und Hans Rinner warten auf die Lizenzanträge

Am Montag endet die Abgabefrist für die Lizenzanträge zur Saison 2015/16 in den beiden höchsten österreichischen Fußball-Spielklassen. Die Vereine der Bundesliga, der Erste Liga und auch die Aufstiegsanwärter aus den Regionalligen müssen ihre Unterlagen rechtzeitig einreichen, bis 30. April vergibt dann der Senat 5 in erster Instanz die Spielgenehmigungen für die kommende Spielzeit.

"Sitzenbleiber" können gegen eine eventuelle Lizenzverweigerung bis zehn Tage nach dem Urteil durch den Senat 5 Einspruch einlegen. Darüber entscheidet das Protestkomitee bis spätestens 16. Mai. Danach besteht die Möglichkeit, das Ständige Neutrale Schiedsgericht anzurufen, das als letzte Instanz spätestens bis 29. Mai urteilt.

Im Vergleich zum Vorjahr gibt es Neuerungen - so wurden die Übergangsregelungen für Lizenzbewerber aus den Regionalligen gestrichen. Aufstiegswillige Regionalligisten müssen heuer bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung alle erforderlichen Kriterien nachweisen. Das betrifft heuer erstmals die sportlichen und personellen Kriterien. Für die infrastrukturellen, rechtlichen und finanziellen Kriterien galten schon in den Vorjahren keine Übergangsregelungen.

Außerdem entfallen die Übergangsregelungen im Bereich Infrastruktur auch für potenzielle Aufsteiger von der Erste Liga in die Bundesliga. Die betreffenden Klubs müssen bis 30. April ein für die höchste Spielklasse zugelassenes Stadion und gegebenenfalls ein Ausweichstadion nachweisen.

Mehr dazu:
>> Bundesliga – Alltagsfragen statt Visionen
>> Vor Saisonstart: Quo vadis Erste Liga?

apa

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