04.12.2015 20:22 Uhr

Bundesliga ändert Lizenzbestimmungen

Austria Salzburgs Auswärtsstadion in Schwanenstadt
Austria Salzburgs Auswärtsstadion in Schwanenstadt

Die Österreichische Bundesliga hat auf ihrer 19. ordentlichen Hauptversammlung am Freitag in Wien die Lizenzbestimmungen verschärft. Ab der kommenden Lizenzierung müssen alle 20 Klubs über ein Heimstadion verfügen, dass für sämtliche Meisterschaftsspiele der jeweiligen Spielklasse uneingeschränkt zugelassen ist.

Nur mehr die Aufsteiger in die Erste Liga sowie Bundesliga haben die Möglichkeit, über ein Ausweichstadion eine Lizenz zu erhalten, und das auch nur für maximal eine Saison. Nicht-Aufsteiger dürfen während des laufenden Ligabetriebs nur aus wichtigen Gründen ein Ausweichstadion nutzen, das sind etwa Instandsetzungsarbeiten oder ein Ausweichen in ein größeres Stadion aufgrund eines erhöhten Zuschauerinteresses. Der Wechsel eines einmal genannten Ausweichstadions ist ab sofort explizit ausgeschlossen. Diese Saison ist etwa der insolvente Erste-Liga-Klub Austria Salzburg zuerst in Schwanenstadt, dann auf dem FAC-Platz angetreten.

Wie schon vergangenes Jahr beschlossen wurde, ist ab kommender Saison die Rasenheizung in der Bundesliga verpflichtend. Ein Hintertürchen gibt es aber noch. Alternativ kann im Winter in einem Ausweichstadion gespielt werden, dieses müsste dann von 15. November bis 15. März fix genutzt werden. Mindestens vier Heimspiele wären davon betroffen, auf die Clubs würden also durch Stadionmiete und Co. hohe Kosten zukommen. Keine Rasenheizungen im Oberhaus gibt es aktuell in Mattersburg, bei Admira Wacker Mödling und dem WAC.

Förderrichtlinien angepasst

Beim Österreicher-Topf wurden die Förderrichtlinien der Erste Liga an jene der Bundesliga angepasst. Ab der kommenden Saison müssen mindestens zwölf Spieler mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. U22-Spieler, die bereits vor dem 18. Lebensjahr erstmals in Österreich registriert wurden, auf dem Spielbereicht stehen. Adaptiert wurde auch das Verteilungsprinzip, der Einsatz von heimischen U22-Spielern ist hinkünftig besonders viel Wert, die Spielminuten dieser Kicker werden vierfach statt bisher doppelt gewertet.

Vorangetrieben wurde auch die Professionalisierung abseits des Platzes. Ab 2017 muss der administrative Klub-Manager beim Verein fix angestellt sein. Schon ab der kommenden Lizenzierung müssen vertretungsbefugte Personen sowie der Manager und Finanzverantwortliche eines Klubs mittels Strafregisterauszug nachweisen, dass insbesondere keine rechtskräftige Verurteilung nach dem Finanzstrafgesetz bzw. wegen strafbarer Handlungen gegen fremdes Vermögen vorliegt.

Während es sich bei den zuvor erwähnten Maßnahmen um A-Kriterien handelt, wurden im Bereich der Stadionbestimmungen neue B-Kriterien beschlossen. Wichtig ist den Verantwortlichen dabei vor allem, den Stadionbesuch für Auswärtsfans u.a. durch die Anbringung eines Vorsängerpult angenehmer zu gestalten. In der Erste Liga gelten zudem neue Sicherheitsbestimmungen. Ab 1. Juli 2016 muss jedes Stadion wie in der Bundesliga mit einem Videoüberwachungssystem und einem elektronischen Zutrittssystem ausgestattet sein.

Mehr dazu:
>> Austria Salzburg meldet Insolvenz an

apa, red

Online-Wettanbieter: bet365 | Interwetten | sportingbet | Tipico Sportwetten