22.02.2018 12:18 Uhr

Frankfurter Frost: DFL und DFB weht Wind ins Gesicht

Die Fußball-Chefetage um Rauball, Grindel und Seifert (v.l.n.r.) in Deutschland hat einiges zu tun
Die Fußball-Chefetage um Rauball, Grindel und Seifert (v.l.n.r.) in Deutschland hat einiges zu tun

Montagsspiel-Protest, Polizeikosten-Urteil, 50+1-Debatte - die Spitzen des deutschen Fußballs bekommen immer mehr Gegenwind.

Es herrscht Frost in Frankfurt. Seit Anfang der Woche schaffen es die Temperaturen rund um die Zentralen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nicht so recht über den Gefrierpunkt. Das passt zum eisigen Wind, der den Verbandsspitzen seit Montag ins Gesicht weht. Das Klima wird rauer für Christian Seifert und Reinhard Grindel.

Erst die Proteste gegen die Montagsspiele, dann das Polizeikosten-Urteil und nun ein angekündigter Fan-Aufstand gegen mögliche Änderungen bei der 50+1-Regel. DFL-Boss Seifert und DFB-Präsident Grindel bekommen derzeit vor Augen geführt, dass beim Spiel um Macht und Moneten auch andere mitmachen wollen.

Polizeigewerkschaftsvorsitzender begrüßt Richterspruch

Konkret wurde dabei die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG). Sie fordert als Konsequenz aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen zu Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen Millionen vom Profifußball. "Die Länder und der Bund müssten sich zusammensetzen und mit der DFL über eine pauschale Gebühr für die Polizeieinsätze verhandeln", sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt der "Rhein-Neckar-Zeitung": "50 Millionen Euro pro Saison wären angemessen."

Wendt begrüßte den Richterspruch vom Mittwoch, wonach sich die DFL an den Kosten beteiligen muss: "Dort, wo Milliarden Euro umgesetzt und verdient werden, muss auch ein Beitrag für die Kosten der Polizeieinsätze geleistet werden."

Der Bund der Steuerzahler (BdS) vertritt eine moderate Position. "Der Verband erneuert seinen Appell an Politik, Polizei, DFL und DFB, sich an einen Tisch zu setzen und Vorschläge zu diskutieren", erklärte der BdS: "Vereine, Fans und Steuerzahler wollen bei diesem dauerhaft schwelenden Konflikt Klarheit." Da die DFL vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Revision gehen wird, ist das Urteil noch nicht endgültig.

Fan-Vereinigung: "Ein Sturm wird heraufziehen"

Ihr Urteil über die DFL und den DFB haben die organisierten Anhänger von "ProFans" bereits gefällt. Und das nicht nur wegen der fünf Montagsspiele pro Saison, die sie im Gegensatz zur Liga als Kommerz-Produkt sehen. "ProFans" kündigte nun auch im Fall einer Reform der 50+1-Regel massive Proteste an.

"Bundesweit wird ein Sturm heraufziehen, sollten die Verantwortlichen bei DFB und DFL nicht schleunigst ein Machtwort für den Erhalt von 50+1 in seiner jetzigen Form sprechen", hieß es in einer Erklärung der Fan-Vereinigung: "Eine Aufweichung beziehungsweise de facto Abschaffung der 50+1-Regel unter dem Deckmantel einer Modifizierung ist eine klare Kriegserklärung an alle Fans bundesweit."

Doch damit nicht genug, die Vereinigung legte noch nach. "Das plötzliche Anzetteln einer neuerlichen Grundsatzdiskussion zur 50+1-Regel ist nichts anderes als die persönliche sportpolitische Bankrotterklärung von Christian Seifert", ließ "ProFans" wissen: "Spielt man dieses Spiel um eine Modifikation von 50+1 bei DFB und DFL mit, öffnen die Verantwortlichen damit unweigerlich ihre eigene Büchse der Pandora."

Investor-Sperre als Dauer-Thema

Die klaren Worte der Fan-Vereinigung machen deutlich, dass der Beschwichtigungs-Versuch Seiferts nicht bei ihr angekommen ist. Der DFL-Boss hatte in der vergangenen Woche eine "Generaldebatte ohne Hinterzimmer-Kommissionen", zu dem Thema angekündigt: "Die Klubs können sich eine Meinung bilden und sich dann zurückmelden."

Die Diskussion über eine Reform der umstrittenen Investoren-Sperre war zuletzt vom DFL-Präsidium neu in Gang gesetzt worden. Im Gegensatz zu den anderen europäischen Top-Ligen dürfen Investoren in Deutschland die Mehrheit an einem Verein derzeit nur dann halten, wenn sie diesen mehr als 20 Jahre "ununterbrochen" und "erheblich" gefördert haben.

In der Bundesliga gelten entsprechende Ausnahme-Genehmigungen für Bayer Leverkusen, den VfL Wolfsburg und 1899 Hoffenheim. Wie bei den Polizeikosten könnte das Thema am Ende vor Gericht landen. Schließlich gehen Experten davon aus, dass die 50+1-Regel einer Klage nicht standhalten würde.

Online-Wettanbieter: bet365 | Interwetten | sportingbet | Tipico Sportwetten