07.08.2020 22:37 Uhr

Ronaldinho darf wohl bald nach Brasilien zurückkehren

Hofft bald nach Brasilien heimkehren zu können: Ronaldinho beim Verlassen der Generalstaatsanwaltschaft in Asunción
Hofft bald nach Brasilien heimkehren zu können: Ronaldinho beim Verlassen der Generalstaatsanwaltschaft in Asunción

Eine Rückkehr des früheren brasilianischen Fußball-Stars Ronaldinho und seines Bruders in die Heimat könnte nach deren Festnahme Anfang März in Paraguay nähergerückt sein.

Wie brasilianische und paraguayische Medien berichteten, schloss die Staatsanwaltschaft in Paraguay ihre Ermittlungen in dieser Woche ab und verzichtet auf eine Anklage.

Demnach sieht das paraguayische Strafrecht für die Untersuchungshaft eine Frist von sechs Monaten vor, die im September enden würden. Deshalb hätte die Staatsanwaltschaft die Freilassung Ronaldinhos und von Roberto de Assis auf Bewährung beantragt. Allerdings müssten die beiden eine Strafe von insgesamt 200.000 Dollar zahlen. Wenn das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft zustimmt, dürften Ronaldinho und Assis nach Brasilien zurückkehren.

Ronaldinho drohen bei Verurteilung fünf Jahre Haft

Der zweimalige Weltfußballer und Weltmeister von 2002 und sein Bruder waren kurz nach ihrer Einreise nach Paraguay mit falschen paraguayischen Ausweisdokumenten erwischt worden. Nach Angaben von Ronaldinho hatten Geschäftspartner ihnen die Pässe bei ihrer Ankunft übergeben. Er habe nicht gewusst, dass die Ausweise illegal gewesen seien. Die Brüder wollten ihm zufolge im Nachbarland ihrer Heimat Brasilien an der Eröffnung eines Kasinos und einer Benefiz-Veranstaltung teilnehmen sowie Werbung für Ronaldinhos Biografie machen.

Der ehemalige Profi unter anderem des FC Barcelona und des AC Mailand verbrachte 32 Tage - inklusive seines 40. Geburtstags - im Gefängnis. Im April wurden er und Assis gegen eine Kaution von 1,6 Millionen US-Dollar (1,47 Millionen Euro) in den Hausarrest entlassen. Seitdem warteten sie in einem Hotel in Paraguays Hauptstadt Asunción das weitere Verfahren ab. Bei einer Verurteilung drohten fünf Jahre Haft.

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