04.11.2014 13:14 Uhr

Sie unterschrieben im guten Glauben

Verfahren gegen Westenthaler fortgesetzt
Verfahren gegen Westenthaler fortgesetzt

Ein Aktenvermerk, wonach Fördergelder des Bundes für den Fußballnachwuchs zweckwidrig verwendet worden sein sollen, ist am Dienstag im Mittelpunkt des Verfahrens gegen den früheren BZÖ-Chef Peter Westenthaler gestanden. Als Zeugen wurden zwei frühere Bundesliga-Vorstandsmitglieder befragt, die den Akt unterschrieben hatten, ohne laut eigener Aussage dessen Inhalt zu kennen.

Sowohl Georg Pangl, im Jahr 2004 Vorstandsvorsitzender der Bundesliga, als auch sein Stellvertreter Thomas Rueff-Zlabinger, beteuerten im Beweisverfahrens vor dem Schöffensenat, den Aktenvermerk im guten Glauben unterschrieben zu haben. Es sei einer dieser Arbeitstage gewesen, wo man unzählige Ordnermappen vorgelegt bekommen habe, so Pangl, darunter habe sich auch der Aktenvermerk befunden. "Den hat man mir vorgelegt, ich habe den unterschrieben, so wie unzählige andere Dokumente. Ich habe den im guten Glauben unterschrieben", meinte der Zeuge, der zu dieser Zeit erst kurz in seiner Funktion tätig war.

Pangl schloss auf die Frage des Richters auch nicht aus, dass der Aktenvermerk auf den 1. September 2004 rückdatiert worden sein könnte. "Ich habe vollstes Vertrauen in die Buchhaltung gehabt", meinte er auch dazu. Als Verfasser des Vermerks nannte Pangl Bundesliga-Finanzvorstand Reinhard Herovits. Auf die Frage des Richters, warum dieser den Vermerk eigentlich nicht selbst unterschrieben habe, meinte Pangl: "Die Frage habe ich mir damals auch gestellt."

"Ich war ausschließlich für den Spieletrieb zuständig", distanzierte sich auch Rueff-Zlabinger vom von ihm mitunterzeichneten Aktenvermerk. Und auch mit Westenthaler habe es darum "wenig Überschneidungspunkte" gegeben, "außer, wenn es die Zuschauer-Statistiken betrifft". Auch Rueff-Zlabinger beteuerte, eines von vielen Dokumenten in einem vorgelegten Unterschriftenordner unterzeichnet zu haben. "Lesen Sie grundsätzlich Dinge, die Sie unterschreiben, durch?", wollte nicht nur die Verteidigung vom ehemaligen Vorstandsmitglied wissen.

Herovits weiß nicht einmal, wie die Dateien auf seinen PC kamen

Herovits selbst bestritt, den Aktenvermerk zur zweckwidrigen Verwendung der Fördergelder verfasst zu haben. Dass dieser auf seinem damaligen PC erstellt wurde, könne daran liegen, dass zur besagten Zeit ein Bürowechsel stattgefunden habe und die Geräte von mehrere Personen verwendet worden seien. Herovits konnte sich auch nicht erklären, warum die Fördermillion zur Deckung der Schulden umgewidmet worden sei. Ebensowenig, warum ausgerechnet Pangl und Rueff-Zlabinger, die gar nicht für die Finanzen zuständig waren, diesen verfasst haben sollten.

Alle drei Zeugen aus dem ehemaligen Vorstand bezeichneten die finanzielle Situation der Bundesliga zur damaligen Zeit als nicht rosig. Man habe jeden Euro umdrehen müssen, meinte etwa Pangl. Es sei selbst schwierig gewesen, Gehälter auszuzahlen. Dass man aber die Fördermillion zur Tilgung des Vergleichs missbraucht haben könnte, schlossen alle drei Befragten aus.

Amtsverschwiegenheit verhindert Aussage

Schließlich sagte nur ein weiterer Zeuge, es handelte sich um den ehemaligen Assistenten des zweitangeklagten Thomas Kornhoff - im inkriminierten Zeitraum Co-Vorstand Westenthalers - sagte am Dienstag aus. Nach Ex-Staatssekretär Karl Schweitzer, der sich laut Gericht von seiner Amtsverschwiegenheit hätte entbinden lassen sollen, konnte auch PVA-Generaldirektor Winfried Pingerra aus dem selben Grund nicht einvernommen werden.

Kornhoffs Assistent, der für die interne Kommunikation zwischen Geschäftsstelle und Mitgliedervereinen zuständig war, konnte indes auch nicht mehr Licht in die Angelegenheit bringen. Zwar sei die Drittschuldnerklage, für die laut Anklage die eigentlich der Jugendförderung zugedachte Million des Bundes verwendet worden sein soll, "ständiges Thema" in den Aufsichtsratssitzungen gewesen. Sonst habe er aber keine Erinnerung in dieser Sache. Gespräche über Förderungen habe Westenthaler zu dieser Zeit mit dem damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser geführt.

Die beiden Angeklagten nutzten den Ausfall zweier Zeugen außerdem dazu, Erklärungen in eigener Sache abzugeben. Westenthaler betonte abermals, den Aufsichtsrat völlig korrekt über die Zweckförderung der Million informiert zu haben, "ich habe niemanden darüber getäuscht". Auch Kornhoff bestritt jeglichen Vorsatz, er hätte der Fußball-Jugend die Summe vorenthalten wollen.

Der Prozess wird am 13. November mit weiteren Zeugeneinvernahmen fortgesetzt. Aussagen sollen an diesem Tag unter anderem der ehemalige Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) und Ex-Staatssekretär Schweitzer. Pingerra soll am 26. November wieder am Wiener Straflandesgericht erscheinen.

Mehr dazu:
>> Stickler im Westenthaler-Prozess befragt

red

Online-Wettanbieter: bet365 | Interwetten | sportingbet | Tipico Sportwetten