17.02.2016 11:42 Uhr

Wörthersee-Stadion droht lange Blockade

Wie geht es weiter mit dem Wörthersee-Stadion?
Wie geht es weiter mit dem Wörthersee-Stadion?

Die Geschichte rund um das Wörthersee Stadion in Klagenfurt wird um ein weiteres Kapitel reicher: Der Anwalt jener Anrainer, die gegen die Bewilligung Beschwerde eingelegt hatten, droht nun damit, das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts, das zugunsten der Stadt Klagenfurt ausgefallen ist, mittels einer außerordentlichen Revision zu bekämpfen. Damit wäre der Betrieb auf Jahre hinaus blockiert.

Der Anrainer-Anwalt Franz Unterasinger erklärte seine Beweggründe, die Entscheidung nun doch bekämpfen zu wollen, unter anderem damit, dass die Entscheidung von Richter Burghard Rulofs "inhaltsleer" sei und eine Reihe von Forderungen der Anrainer nach wie vor nicht erfüllt sei.

So gebe es noch immer kein Parkplatz-Konzept, dem Stadion fehle die wasserrechtliche Bewilligung, zudem hätte der Richter Gutachten aus dem Jahr 2005 unhinterfragt akzeptiert. Außerdem müsse die Stadt den Anrainern die Verfahrenskosten in der Höhe von 27.000 Euro ersetzen. Seine Begründung: Die Kosten seien "durch das Verschulden der Stadt entstanden".

Eine weitere Forderung war, dass sich die Stadt zu einer Pönalzahlung in der Höhe von 100.000 Euro verpflichten müsse, wenn sie eine der Auflagen nicht einhalte, die für Veranstaltungen im Stadion gelten würden. Seitens der Stadt hieß es dazu, eine derartige Pönalverpflichtung sei aus rechtlichen Gründen völlig unmöglich. Unterasinger ließ in diesem Punkt Kompromissbereitschaft erkennen: "An der Pönalzahlung wird eine Einigung nicht scheitern." Man wolle einfach nur sicherstellen, dass die Stadt das einhalte, was sie versprochen hätte.

Bürgermeisterin: Stadt hält Auflagen und Vereinbarungen ein

Eine Einigung müsste noch in dieser Woche erzielt werden, denn am 26. Februar läuft die Frist für die Revision gegen das Erkenntnis ab. Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz von der SPÖ meinte dazu: "Ich muss natürlich jetzt schauen, dass wir Rechtssicherheit in dieser Causa herstellen, sonst droht der Stadt ein Schaden in Millionenhöhe." In welcher Form das gelingen soll, darüber wollte sie nicht ins Detail gehen. Die Forderung nach Pönalzahlungen wies sie als "völlig absurd" zurück. Es sei selbstverständlich, dass die Stadt die Auflagen und Vereinbarungen einhalte.

Sollte der Verwaltungsgerichtshof die angedrohte außerordentliche Revision zulassen, was Juristen für sehr wahrscheinlich halten, dann ist wieder Schluss mit dem Plan, künftige Großveranstaltungen im Stadion abzuhalten. Man könne für das kommende Jahr keinerlei Vereinbarungen treffen, hieß es seitens der Stadt, da man nicht wisse, ob das Stadion dann zur Verfügung stehe. Das betrifft Fußball-Länderspiele, das Finale im ÖFB-Cup genauso wie Konzerte. Darüber hinaus wäre auch der Betrieb der dem Stadion angeschlossenen Ballsporthalle blockiert.

Deren Bewilligung ist ebenfalls Bestandteil jenes Bescheids, der von den Anrainern bekämpft wurde und der im August 2015 vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) aufgehoben worden war. Die Causa wurde an das Landesverwaltungsgericht zurückverwiesen, das im Jänner den Bescheid für rechtmäßig erklärt hatte. Die Stadt hatte zahlreiche Einschränkungen und Auflagen angeboten, die in den erneuerten Bescheid eingearbeitet wurden. Unterasinger wirft der Stadt trotzdem eine "Bagatellisierung des Problems" vor. Den allenthalben zu hörenden Vorwurf, ihm gehe es nur um die Begleichung seines Honorars, wies er zurück.

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apa

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