12.03.2023 10:07 Uhr

Baumgart bestätigt Zahlen zu Kölner Gehaltsgrenze

Ein Mann klarer Worte: Steffen Baumgart
Ein Mann klarer Worte: Steffen Baumgart

Trainer Steffen Baumgart vom 1. FC Köln hat bestätigt, dass beim Fußball-Bundesligisten die Gehaltsobergrenze bei einem Jahressalär von zwei Millionen Euro liegt.

"Ich find' die Zahl immer interessant, aber ich sag' mal: sie stimmt", sagte der 51-Jährige im "ZDF-Sportstudio". Die Gehaltsgrenze gilt demnach nicht nur für Spieler, sondern auch für den Trainer des FC. Auch er habe eine 2-Millionen-Grenze, erklärte Baumgart mit einem Schmunzeln.

"Wir haben das Gefüge auf die richtige Bahn gebracht", meinte der frühere Stürmer zu den Strukturen im Klub. Es gehe darum, die richtigen Spieler für den FC zu finden und zu entwickeln. Das sei in den vergangenen anderthalb Jahren gelungen.

"Wir sind in der Situation, den FC in der Bundesliga zu stabilisieren", erklärte Baumgart, der auch angab, dass sein aktueller Vertrag noch bis 2024 gültig sei. Zuletzt war darüber spekuliert worden, dass der Klub das Arbeitspapier des Trainers bereits um ein weiteres Jahr verlängert habe.

Baumgart kritisiert zu viele Grauzonen beim Videobeweis

Für Baumgart bleibt es außerdem ein Rätsel, wann der Videobeweis in der Fußball-Bundesliga zum Einsatz kommt und wann nicht. "Keiner reagiert im Stadion - bis auf der Keller", sagte der FC-Coach im "ZDF-Sportstudio" über die strittige Handspiel-Szene im Spiel zwischen Hertha BSC und Mainz 05. In Berlin hatte es erst nach einem Hinweis des VAR Handelfmeter für die Berliner gegeben.

Es gebe zu viele Situationen, bei denen man nicht wisse, warum der VAR eingreift, meinte Baumgart. "Ich glaube, wir sind die einzige Mannschaftssportart, die immer in diesen Grauzonen lebt." Und es gebe zu viele Grauzonen, die nicht mehr erklärt werden könnten.

ZDF-Schiedsrichter-Experte Manuel Gräfe sagte: "Handspiel ist mit das Komplizierteste auf dem Feld. Schwer zu erkennen. Aber Steffen hat es zu Recht beschrieben: Es fehlt halt die Linie." Das mache es so unberechenbar.

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