12.12.2016 19:54 Uhr

Bundesliga reduziert Tabogas Sperre

In der Causa Dominique Taboga gab es nun eine erneute Verhandlung
In der Causa Dominique Taboga gab es nun eine erneute Verhandlung

Die ursprünglich lebenslange Sperre gegen Dominique Taboga ist am Montagabend vom Senat 1 der Bundesliga deutlich verringert worden. Der mittlerweile 34-jährige Ex-Kapfenberg-Spieler darf zehn Jahre lang keine Funktion als Offizieller ausüben, zudem fünf Jahre kein Spiel bestreiten. Die Sperren gelten allerdings schon rückwirkend ab dem Tag der Suspendierung am 19. Dezember 2013.

Taboga könnte also theoretisch ab 19. Dezember 2018 auf den Platz zurückkehren. Da wäre der Abwehrspieler 36 Jahre alt, zumindest im Amateurbereich wären da Einsätze auf jeden Fall noch vorstellbar. Seine Funktionssperre läuft am 18. Dezember 2023 ab, erst dann könnte er also etwa in den Coaching-Bereich einsteigen. Taboga hat die Möglichkeit beim Bundesliga-Protestkomitee gegen das Urteil zu berufen.

Taboga war am 19. Februar 2014 vom Senat 1 im Zusammenhang mit der Manipulation von Bundesliga-Spielen zu einer Spiel- und Funktionssperre auf Lebenszeit verbannt worden. Nachdem dieses Urteil in zweiter Instanz vom Protestkomitee bestätigt und von der FIFA auf eine weltweite Sperre ausgeweitet wurde, klagte Taboga die Bundesliga vor dem Landesgericht Wien wegen Unwirksamkeit des verbandsinternen Beschlusses. Dieses erklärte die lebenslange Sperre für nichtig, was in weiterer Folge vom Oberlandesgericht Wien mit dem Verweis auf das strafrechtliche Rückwirkungsverbot bestätigt wurde.
>> Taboga-Sperre endgültig aufgehoben

Demnach ist die lebenslange Sperre nur auf Sachverhalte, welche sich nach dem 1. Juli 2013 ereignet haben, anwendbar. Das Verbot der Weitergabe von nicht-öffentlichen Informationen, die für Wetten verwendet werden können, wurde nämlich erst mit 1. Juli 2013 in die ÖFB-Rechtspflegeordnung aufgenommen und erfasst daher nur Ereignisse nach diesem Datum. Demgemäß wurde die Dauer der Sperre als unverhältnismäßig angesehen, da sämtliche Manipulationsversuche Tabogas (zwischen 2005 und 2013), mit Ausnahme des Meisterschaftsspiels vom 27. Oktober 2013 zwischen SV Grödig und Red Bull Salzburg, vor dem 1. Juli 2013 stattfanden.
>> Lebenslange Taboga-Sperre aufgehoben

Deshalb musste sich der Senat 1 nun am Montag neuerlich mit der Causa beschäftigen. Der im Oktober 2014 zu drei Jahren teilbedingt verurteilte Taboga nahm wie auch bei der Erstverhandlung im Februar 2014 die Möglichkeit zu einer persönlichen Anhörung nicht wahr, er wurde aufgrund von Bestechung, unzulässigen Sportwetten und der unzulässigen Weitergabe von Informationen im Zusammenhang mit Spielmanipulationen belangt. Erst vor kurzem präsentierte der Abwehrspieler sein Buch "Schweres Foul - Im Labyrinth des schönsten Spiels der Welt", in dem er seine Sicht der Dinge erzählt und Einblicke in die Welt der Wettmafia gewährt.
>> Zivilverfahren um Taboga abgeschlossen

Tagesgeschäft: Sperren nach Platzverweisen

Abseits der Causa Taboga wurde Salzburgs Defensivspieler Dayotchanculle Upamecano wegen seines Ausschlusses im Duell mit Sturm Graz (1:0) für eine Partie gesperrt. Genauso übrigens St. Pöltens Michael Huber, der beim 2:1-Sieg gegen die Wiener Austria ebenfalls wegen Torraubs den Platz frühzeitig hatte verlassen müssen.

Mehr dazu:
>> Zivilverfahren um Taboga abgeschlossen

apa/red

Online-Wettanbieter: bet365 | Interwetten | sportingbet | Tipico Sportwetten